Haftpflicht bei Auto-Unfällen
Wer ein Auto für den Strassenverkehr zulassen will, benötigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie ist in Deutschland ein Muss, übrigens gilt das auch für die meisten anderen Europäischen Ländern. Die Kfz Versicherung deckt Schäden, die einem Dritten zum Beispiel bei einem Unfall verursacht werden. In diesem Fall wird nicht nur der Lenker haftpflichtig, sondern auch der Eigentümer des Fahrzeuges. Sogar in jenem Fall, in dem ihn keine Schuld am Unfall trifft. Auf diese Weise stellt der Gesetzgeber sicher, dass ein geschädigtes Verkehrsopfer seine berechtigen Ansprüche durchsetzen kann und diese nicht bei grösseren Schäden an den finanziellen Grenzen des Verursachers enden. Da eine solche Kfz-Versicherung obligatorisch ist und sogar eine Bedingung ist, damit ein Fahrzeug überhaupt eine Zulassung bekommt, sind die Versicherer im Gegenzug verpflichtet, den Antrag auf eine solche Versicherung gut zu heissen. Nur in ganz bestimmten Fällen ist es ihnen gestattet, einen solchen Antrag abzulehnen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung erfasst verschiedene Arten von Schäden. Die wichtigsten sind Personenschäden (bis zu 7,5 Millionen Euro je Schadensfall), wie zum Beispiel Heilungskosten, Vermögensschäden, sowie Sachschäden. In der Regel sind das Reparaturen an anderen Fahrzeugen. Die Kfz-Versicherung schützt allerdings nicht den betroffenen Fahrzeugführer.
Die Versicherungsprämie berechnet sich aufgrund von verschiedenen Voraussetzungen. Einerseits vom Fahrzeug an sich. Dann spielt die sogenannte Regionalklasse eine Rolle. Also der Ort, wo die Zulassung erfolgte. Die Versicherungen stützen sich dabei auf Statistiken, die über die Häufigkeit von Schäden in einer Region Aufschluss geben. Daneben existieren weitverzweigte Systeme, mit denen die Versicherungsgesellschaften den Versicherungsnehmern Vergünstigungen einräumen. Zum Beispiel bekommt eine günstigere Versicherungsprämie, wer die Fahrerlaubnis schon lange hat und in dieser Zeit möglichst unfallfrei gefahren ist. Im Gegensatz dazu steigen die Prämien, wenn es häufig Unfälle gegeben hat. Das Alter des Fahrzeuges kann ebenso eine Rolle spielen wie die jährliche Fahrleistung. Das Versicherungsunternehmen kann ein solches Beitragsmodell in den meisten Bereichen selbst gestalten. Es kann daher schwierig sein, einzelne Angebote miteinander zu vergleichen.
In den meisten Fällen wird ein Fahrzeug auf jenes Familienmitglied in einem Haushalt zugelassen, das den Führerschein schon am längsten innehat. Denn bei unerfahrenen oder jungen Haltern kostet die Versicherung am meisten. Der Versicherer ist einem Geschädigten in jedem Fall zur Leistung verpflichtet. Auch dann, wenn der Versicherungsnehmer fahrlässig gehandelt hat. Und auch bei Alkoholeinfluss am Steuer muss die Versicherung das Verkehrsopfer entschädigen. Allerdings kann sie auf den Versicherungsnehmer Rückgriff nehmen. Das Gleiche gilt, wenn ein Kunde der Versicherungsgesellschaft falsche Angaben liefert, oder die Versicherungsprämie nicht bezahlt. Dann darf die Versicherung ihren Kunden nicht nur mit einem Prämienzuschlag bestrafen, sondern sogar den Vertrag ausserordentlich auflösen. Von Seiten des Versicherten kann die Versicherung enden, wenn er z.B. sein Fahrzeug weiterverkauft. Zudem besteht ein Recht zur Kündigung, wenn die Beiträge erhöht werden und weiter auch im einzelnen Schadensfall.
Wird der Vertrag aufgelöst oder ist die ordentliche Laufzeit zu Ende, so gilt eine sogenannte Nachhaftung. Das heisst, dass ein Versicherer auch nach dem Ende des Vertrages noch für einen weiteren Monat haften muss.